Ein Meilenstein für den Tierschutz: Die Katzenschutzverordnung kommt!

Es ist soweit: Zum 1. Juli 2026 tritt die landesweite Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft. Für uns bei Animal Care ist das ein historischer Moment – und ein Meilenstein für den Tierschutz in unserem Bundesland. 

Viele Jahre lang haben Tierschutzvereine, Ehrenamtliche, Tierärzte und engagierte Bürger auf diesen Tag hingearbeitet. Auch Animal Care hat sich in den vergangenen Jahren auf kommunaler Ebene für mehr Katzenschutz eingesetzt, Kastrationsprojekte umgesetzt und immer wieder auf die Notwendigkeit einer landesweiten Regelung hingewiesen. Umso mehr freut es uns, dass Schleswig-Holstein diesen wichtigen Schritt nun gegangen ist. Für Freigängerkatzen gilt künftig eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Damit schafft Schleswig-Holstein erstmals einheitliche Regelungen für das gesamte Bundesland und setzt ein starkes Zeichen gegen das Leid freilebender Katzen.

Warum diese Verordnung so wichtig ist

Jedes Jahr werden unzählige Katzen auf Schleswig-Holsteins Straßen geboren. Viele von ihnen leiden unter Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Futtermangel. Tierschutzvereine und Tierheime erleben die Folgen der unkontrollierten Vermehrung seit Jahren hautnah.

Auch wir bei Animal Care sehen in unseren Kastrationsprojekten immer wieder, wie groß der Handlungsbedarf ist. Verwilderte Katzenkolonien, kranke Kitten und überfüllte Tierheime sind keine Einzelfälle, sondern die direkte Folge unkastrierter Freigängerkatzen und fehlender Verantwortung.

Die neue Verordnung setzt genau hier an: Sie unterbricht die Fortpflanzungskette und ergänzt die seit Jahren erfolgreichen Kastrationsaktionen für Straßenkatzen in Schleswig-Holstein. Gemeinsam können diese Maßnahmen dazu beitragen, das Leid unzähliger Tiere nachhaltig zu verringern.

Kurze Übergangsfrist – ein wichtiges Signal

Besonders begrüßen wir, dass die Landesregierung nur eine kurze Übergangsfrist vorgesehen hat. Für bereits freilaufende Katzen gilt eine Frist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.

Aus Sicht des Tierschutzes ist dies ein wichtiges Signal. Jede weitere Katzengeneration, die unkontrolliert geboren wird, bedeutet neues Leid. Deshalb ist es richtig, dass die Verordnung nun zügig umgesetzt wird und ihre Wirkung möglichst schnell entfalten kann.

Unser Blick nach vorn

Die Katzenschutzverordnung wird das Katzenelend nicht über Nacht beenden. Doch sie schafft die Grundlage für eine nachhaltige Veränderung.

Wir blicken deshalb mit großer Zuversicht auf die kommenden Jahre. Wenn Kastrationsaktionen für Straßenkatzen, verantwortungsvolle Katzenhaltung und die neue Verordnung Hand in Hand wirken, können wir gemeinsam erreichen, dass deutlich weniger Katzen auf der Straße geboren werden, Tierheime entlastet werden und unzähligen Tieren Leid erspart bleibt.

Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz in Schleswig-Holstein!

Und ein wichtiger Schritt hin zu unserer Vision: Eine Gesellschaft, in der kein Tier unter Überpopulation, Vernachlässigung oder fehlender Versorgung leiden muss.